Abgeltungssteuer - Immobilienanlagen dürften die Gewinner sein....

Anleger müssen sich ab 2009 mit einer neuen Steuer anfreunden - der Abgeltungssteuer. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurden auch die Eckpunkte für die Besteuerung von Kapitalerträgen von Aktien, Investmentfonds, Zertifikaten und festverzinslichen Wertpapieren präsentiert. Ab 2009 müssen alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen noch hinzu. Dies addiert sich auf insgesamt 28 Prozent. Mit Einführung der Abgeltungssteuer wird gleichzeitig der Freibetrag auf Spekulationsgewinne und die der abzugsfähigen Werbungskosten abgeschafft.

Jahrelang hatten die Finanzpolitiker um die Einführung der Abgeltungsteuer gerungen. Seit 2002 tauchte sie immer wieder auf der politischen Agenda auf. Mal war die SPD dafür, die CDU dagegen, dann wieder war es umgekehrt. Auch der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unterstützte die geplante Steuer im Grundsatz. Jetzt allerdings sagt deren Vertreter Andreas Fink: "So hatten wir sie uns nicht vorgestellt." Was Fink anprangert, ist die Höhe von 25 Prozent, die im internationalen Vergleich zu hoch sei.

Ein Blick über die Grenze zeigt, dass auch in anderen Ländern eine Abgeltungssteuer erhoben wird. Allerdings verlangt der Fiskus in Italien, Frankreich, Spanien und den USA lediglich 15 bis 20 Prozent. In Österreich werden Kursgewinne generell nicht besteuert, sondern lediglich Zinsen und Dividenden. Auch in der Schweiz, in Belgien und in den Niederlanden sind Kursgewinne für Privatanleger steuerfrei. In Luxemburg ebenfalls, jedenfalls sofern sie länger als ein halbes Jahr gehalten werden.


Wen trifft die Abgeltungssteuer

Die Eckpunkte sind bereits veröffentlicht worden. Demnach sollen vom 1. Januar 2009 an Einkünfte aus Kapitalerträgen wie Zinsen oder Gewinne aus Aktienverkäufen mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt werden. Die Abgabe wird unabhängig von der Haltedauer des Investments erhoben, womit die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr für Aktien und Investmentfonds entfällt. Zur Abgeltungsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu, so dass sich eine Steuerlast von 28,5 Prozent ergibt.

Betroffen sein wird von der Neuregelung jeder Anleger - egal ob Groß- oder Kleinverdiener. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens kamen Großverdiener bisher auf maximal 21 Prozent Steuerbelastung, Anleger mit geringem Einkommen lagen noch erheblich darunter. Dabei trifft die Abgeltungsteuer die Kleinsten am härtesten. Anleger mit einem Einkommensteuersatz von unter 25 Prozent zahlen im Vergleich zum heutigen Halbeinkünfteverfahren drauf. Allerdings gibt es eine Veranlagungsoption, die für Leute mit niedrigem Einkommen und niedrigem Steuersatz (unterhalb des Abgeltungssatzes) interessant ist. Das heißt, Steuerpflichtige können – zu ihrem Vorteil – zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren.

Klar ist, dass für Anlagen bis 31. Dezember 2008 noch die "alten" steuerlichen Regelungen gelten. Erst bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2009 getätigt werden, fällt die neue Steuer an. Dies gilt im übrigen auch für Investmentfonds.

 
Abgeltungssteuer als Risiko

Die neue Steuer sorgt nach Ansicht von Experten dafür, dass die Geldanlage in Aktien und Fonds in Zukunft weniger attraktiv ist. Vielmehr würde die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form von Riester- und Rürup-Sparplänen profitieren. Zudem könnte sich die geplante Höhe der Abgeltungssteuer dämpfend auf das Vorsorgesparen auswirken, befürchtet der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI). Er hält einen Steuersatz von maximal 20 Prozent für gerechtfertigt. Ebenso sollten die geltende Spekulationsfrist auch für bis Ende 2008 abgeschlossene Investment-Sparverträge gelten, die in den folgenden Jahren fortgeführt werden.

 Ein anderes Problem sieht der Ökonom Reinhold Schnabel (Universität Duisburg-Essen) in der Art der direkten Abführung der Steuer von den Banken an das Finanzamt. Dadurch greife der Staat direkt auf die Konten und Depots der Bürger zu. Damit könne er in Zukunft an der Steuerschraube drehen und verfüge über eine direkte Durchgriffsmöglichkeit auf die Ersparnisse der Bürger.

 
Abgeltungssteuer: Aktien und Investmentfonds


Für Investments in Aktien gilt derzeit die Haltedauer von einem Jahr: Wer Dividendenpapiere länger als ein Jahr hält, kann die daraus resultierenden Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. In Zukunft werden von 1.000 Euro erzielten Kursgewinn automatisch 250 Euro von der Bank an das Finanzamt abgeführt.

Auch bei Investmentfonds soll die neue Steuer greifen. Allerdings wird hier zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschieden. Fonds, welche die Erträge (z.B. Dividenden) wieder anlegen (thesaurieren) sollen zunächst nicht der Steuer unterliegen. Erst wenn der Anlager die Fondsanteile abstößt und seine Gewinne realisiert, soll der Fiskus zugreifen. Somit wird die Besteuerung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Bei ausschüttenden Fonds, welche die Erträge direkt im Geschäftsjahr an die Anleger ausschütten, greift der Fiskus zweimal mit 25 Prozent zu: jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal zu dem Zeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. Es ist damit zu rechnen, dass ausschüttende Fonds künftig an Beliebtheit verlieren werden. Eine Beispielrechnung des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) verdeutlicht die Auswirkungen:

Legt ein Sparer (nach dem 1. Januar 2009) jeden Monat 100 Euro in Aktienfonds mit einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8,3 Prozent an, erreicht er nach 30 Jahren ein Endvermögen von 150.000 Euro. Bislang konnte er mit dem ersparten Geld über 20 Jahre hinweg eine monatliche Rente von 977 Euro finanzieren. Nach Einführung der Abgeltungssteuer muss er jedoch erst mal 31 920 Euro an das Finanzamt überweisen. Die restlichen 118.080 Euro würden dann nur noch für eine Monatsrente von 769 Euro reichen - gut 20 Prozent weniger als nach der alten Regelung. Für die Rendite bedeutet das: Sie sinkt auf 6,83 Prozent.


Abgeltungssteuer: Anleihen, Sparbriefe, Zinspapiere

Für Spitzenverdiener könnten ab 2009 festverzinsliche Anlagen an Attraktivität gewinnen. Anstelle des persönlichen Steuersatzes von bis zu 45 Prozent werden dann lediglich 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben. Bei einer zehnjährigen Bundesanleihe zu 3,75 Prozent steigt die Nachsteuerrendite (bei 42 Prozent persönlichem Steuersatz) dadurch von 2,1 auf 2,8 Prozent.

Kritiker befürchten eine Umschichtung in risikoarme, festverzinsliche Wertpapiere zu Lasten von Risikopapieren. Dadurch würden die Anlagerenditen der Sparer im internationalen vergleich weiter sinken. Zudem könnte dies sogar negative volkswirtschaftliche Folgen haben, wenn sich die Unternehmen vermehrt über Fremd- statt Eigenkapital finanzieren müssten. Aufgrund der langfristig höheren Rendite am Aktienmarkt sollten jedoch Investoren mit langfristigem Anlagehorizont auch weiterhin zu Aktien greifen.

 
Abgeltungssteuer: Investmentfondssparpläne

Auch bei Anlegern, die langfristig in Fondssparpläne einzahlen, gilt die neue Steuer. Bislang fahren Anleger nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfreie Kursgewinne ein. Wer zum Beispiel 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, erreicht bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8 Prozent ein Endvermögen von rund 150.000 Euro. Zu den Einzahlungen von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu.

Bei einem Steuersatz von 25 Prozent müsste der Anleger in Zukunft 32.000 Euro von den Kurgewinnnen an das Finanzamt abführen. Der BVI fordert den Gesetzgeber auf, Fondssparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, auch dann steuerfrei zu stellen, wenn der Sparplan über den Stichtag fortgeführt wird. Zudem sollte nach Ansicht der Experten der Steuersatz umso geringer ausfallen, je länger der Anleger spart. Auf diese Weise würde die langfristigen Vorsorgesparer weitgehend vor der Steuer geschützt.

Doch dies ist nun vom Tisch. Der Gesetzgeber hat für die "alten" steuerlichen Regelungen den 31.12.2008 als Stichtag gesetzt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt Anteile an Investmentfonds erwirbt, kann die Gewinne nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei vereinnahmen.


Abgeltungssteuer: Zertifikate

Zertifikate haben sich in der jüngsten Vergangenheit steigender Beliebtheit erfreut. Vor allem Indexzertifikate auf Dax, MDax oder TecDax erwiesen sich als quasi steuerfreies Zinspapier auf den jeweiligen Index. Besitzer von Indexzertifikaten konnten nach einer Haltedauer von einem Jahr sowohl die Kursgewinne als auch die durchschnittliche Dividendenrendite des Index steuerfrei einstreichen. Anleger, die in Aktien investieren, müssen dagegen die Dividenden versteuern.

Die unter Privatanlegern beliebten Zertifikate kommen bei der geplanten Einführung der Abgeltungsteuer auf Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge lediglich in den Genuss eines eingeschränkten Bestandsschutzes. Die bisherige Einjahresfrist, von der an Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, soll von der Jahresmitte 2009 an nur für Zertifikate gelten, in die Anleger ihr Geld vor dem 14. März dieses Jahres eingezahlt haben.

Für die Zertifikatebranche bedeutet diese Regelung einen empfindlichen Dämpfer. Schließlich wird nun für Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 mit Gewinn verkauft werden, die neue Steuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und, je nachdem, Kirchensteuer fällig.

 
Abgeltungssteuer: Welche Produkte profitieren?

1. Immobilienfonds und Immobilien

Immobilienfonds und Immobilien dürfen sich als Gewinner der Neuregelungen fühlen. Sie werden von der neuen Steuer nicht erfasst. Allerdings gilt dann auch für offene Immobilienfonds wie bereits jetzt bei Direktinvestments in Immobilien eine Haltedauer von zehn Jahren, ab der Gewinne steuerfrei realisiert werden können.

Immobilien und Immobilienfonds gehören zu den wenigen Ausnahmen im neuen Steuerkonzept und dürften folglich zu den Gewinnern der Steuerreform gehören.

2. Lebens- und Rentenversicherungen

Die nachgelagerte Besteuerung von Erträgen aus Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sorgte im Jahr 2004 noch für einen Boom bei den Abschlüssen. Viele Sparer wollten die steuerfreie Kapitalauszahlung und damit steuerfreie Erträge sichern.

Nun werden auch Versicherungssparer der Steuerpflicht unterworfen. Sofern die Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre lang bespart wird und der Versicherte 60 Jahre oder älter ist, muss die Hälfte der Erträge versteuert werden. Werden nun mit der Abgeltungssteuer die gleichen Maßstäbe angelegt, dass nur die Hälfte der Erträge versteuert werden müssen, dürfte eine Steuerlast von 12,5 Prozent auf die Gesamterträge den Versicherungs- gegenüber den Fondsprodukten leichte Vorteile bieten.

3. Rürup- und Riester-Rente

Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) werden zu den Gewinnern der neuen Besteuerung zählen, da sie nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch dafür sind die Einzahlungen steuerfrei.

Fazit zur Abgeltungssteuer

Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung von Vorsorgeprodukten aus dem Bereich der Versicherungen und der Fonds ist der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Grundsätzlich werden Anleger, die in Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten investiert sind, in Zukunft mehr Steuern zahlen müssen. Noch offen ist, wie Kursverluste mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnet werden.

Bei Dividendenerträgen kann es zu drastischen Belastungen kommen. Schüttet ein Unternehmen 1000 Euro Dividende an den Anleger aus, muss er davon derzeit nur die Hälfte zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieses sogenannte Halbeinkünfteverfahren wird mit der Abgeltungsteuer ebenfalls abgeschafft, so dass von 1000 Euro Dividende 250 Euro Steuer fällig werden. Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent verdoppelt sich damit ab 2009 die Steuerlast auf Dividenden - die 25 Prozent werden auf die gesamte Summe fällig. Für Spitzenverdiener mit 42 Prozent Steuersatz erhöht sich die Belastung durch das pauschale Abgeltungsverfahren dagegen nur geringfügig.

Wie sich dies letzlich auf das Anlageverhalten auswirken wird, bleibt abzuwarten. Vor allem die steuerliche Behandlung von langfristigen Sparverträgen dürfte interessant werden. 

Stand: 19.01.2008 - unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wenn Sie verbindliche Auskünfte benötigen. Wenn Sie möchten bringen wir Sie mit unseren Experten (Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern) zusammen.

 

Übersicht zur Besteuerung privater Kapitalerträge ab 2009! (Stand 13.06.2008)

Ab 2009 werden private Kapitalerträge (dazu gehören auch Veräußerungsgewinne aus Kapitalbeteiligungen und Wertpapiergeschäften) grundsätzlich nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer unterworfen, sonder mit einem festen Steuersatz von 25% (siehe § 32d EStG). In den meisten Fällen wird die Steuer auf die bereits an der Quelle durch einen entsprechenden Kapitalertragsteuerabzug einbehalten. Die Steuer auf die Kapitalerträge ist damit abgegolten und der Empfänger braucht die Zinsen etc. nicht mehr in seiner Einkommenssteuer-Erklärung anzugeben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung von privaten Kapitalerträgen und über die Ausnahmen vom Abgeltungsprinzip. Zu beachten ist, dass der feste Steuersatz nicht gilt, wenn Kapitalerträge im Rahmen betrieblicher Einkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit), aber auch bei Vermietung und Verpachtung anfallen; hier gilt der normale Steuertarif im Rahmen der Veranlagung.

Quelle: Informationsbrief der Steuerberater für Mai 2008

Nachfolgend Download Tabelle "Übersicht zur Besteuerrung privater Kapitalerträge ab 2009: