Noch vor kurzer Zeit waren der Großteil der Aufträge von Gerichten oder Banken veranlasst. Heute sind über 50 Prozent der Auftraggeber Privatpersonen oder Unternehmen, die von einem unabhängigen Sachverständigen wissen wollen, wie viel ihre Immobilie Wert ist. |
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Immer mehr Verbraucher lassen vor dem Kauf oder Verkauf den Wert der Immobilie von unabhängigen Sachverständigen durch ein Gutachten bestimmen. Bei Ehescheidungen oder Erbenauseinandersetzungen, zu Beleihungszwecken oder bei Konfrontationen mit dem Finanzamt - eine Bewertung gibt Sicherheit über den Verkehrswert (=Marktwert) der Immobilie. Oft stellt die Immobilie den größten Vermögenswert dar, aus diesem Grunde wollen die Eigentümer sicher sein und beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Wertes. Bei Erbauseinandersetzungen lassen sich mittels eines Gutachtens die häufigsten Fälle schlichten. Nahezu unverzichtbar ist diese unabhängige Wertfeststellung immer dann, wenn die eine Partei den Grundbesitz erbt und die andere Partei ausgezahlt werden soll. Mit einem Schiedsgutachten kann man oft verhindern, dass die Streitparteien Anwälte und Gerichte einschalten, welches die Abwicklung extrem verzögert und auch unangemessen hohe Kosten verursacht. Insbesondere bei älteren Gebäuden, wenn in den letzten Jahren keine Modernisierungen erfolgten, ist es für den Laien fast unmöglich, den Wert zu bestimmen. Auch bei halbfertigen Gebäuden oder im Ausbau befindlichen Häusern ist es kompliziert, die schon erbrachten und noch zu leistenden Handwerkerarbeiten genau zu taxieren. Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen bezeichnen sich so. Die Qualifikation eines Sachverständigen muss sich durch überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Sachbereich auszeichnen. /Gutachters beruht insbesondere auf drei Grundpfeilern: Die besondere Sachkunde eines Sachverständigen
Die Objektivität eines Sachverständigen ist von entscheidener Bedeutung! In der Regel wird sein Gutachten nicht nur vom Auftraggeber gelesen, sondern auch von Dritten (z.B. Bänkern, Kaufinteressenten) gelesen, die auf die Richtigkeit des Gutachtens vertrauen und möglicher Weise auf dieser Grundlage Entscheidungen treffen werden. Aus diesem Grunde hat der Sachverständige sein Gutachten unter der objektiven Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen Beschaffenheiten des Grundstücks, ohne Rücksichtnahme auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seines Auftraggebers zu erstellen.
In den fett gekennzeichneten Fachbereichen ist dieses Sachverständigenbüro ausgebildet. Für diese Wertermittlung wurde jedoch noch ein zusätzlicher Experte (Geologe) hinzugezogen. Ein Sachverständiger muss eben auch seine Grenzen kennen.
Besuchen Sie auch meine Sachverständigen-Homepage (wird zur Zeit noch überarbeitet) www.kv-immobiliengutachten.de !!! |