Bieterverfahren? Was ist das?

 

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Das private Bieterverfahren für Immobilien

ist noch eine sehr junge - weithin noch unbekannte - Form des Immobilienangebotes, dessen Anwendungsmöglichkeiten und Erfolgschancen aus Unkenntnis über die Existenz dieses Verfahrens oder des tatsächlichen Abwicklungsablaufes häufig verkannt werden. Beim Bieterverfahren handelt sich weder um eine Auktion, noch um eine Versteigerung.

Das private Bieterverfahren für Immobilien ist weit mehr als eine Alternative zum traditionellen, herkömmlichen Angebot, denn es ist schneller, einfach in der Durchführung und zeitlich begrenzt.

Das private Bieterverfahren als moderne Angebotsformweckt zudem die Neugier und die Fantasien der Interessenten innerhalb kürzester Zeit und ohne lange Verhandlungen ein Objekt auf Marktpreisniveau erwerben zu können.


Bieterverfahren heißt: ohne den
gefürchteten Besichtigungstourismus
innerhalb weniger Wochen zum
aktuellen Marktpreis verkaufen zu
können; und dies bei einer
Erfolgsgarantie von nahezu 100%
... es sei denn, Sie wollen nicht ...



Das private Bieterverfahren ist in seiner Durchführung an das öffentliche Bieterverfahren angelehnt, aber auch damit nicht zu verwechseln.



Wichtiger Hinweis zum Verfahren:
Fallen beim privaten Bieterverfahren die Worte Versteigerung, Auktion oder auch öffentliches Bieterverfahren, dann unterliegt dieses Angebot auch den Gesetzmäßigkeiten dieser Verfahren. D.h., aus einem gewollten privaten Bieterverfahren wird eine Versteigerung, Auktion oder ein öffentliches Bieterverfahren.




Beim Bieterverfahren gibt es für alle Interessenten nur einen einzigen Besichtigungstermin, an den sich eine Gebotsfrist anschließt.

Anders als beim herkömmlichen Immobilienangebot wird im Bieterverfahren keine Preisforderung gestellt, häufig auch kein Mindestgebot verlangt. Die Interessenten allein entscheiden, welches Gebot sie abgeben wollen - was ihnen die Immobilie wert ist/erscheint.

Beim Bieterverfahren fällt am Ende nicht der Hammer oder erfolgt der Zuschlag, so wie man es von einer Auktion oder Versteigerung kennt. Hier entscheidet allein der Verkäufer am Ende der Gebotsfrist, ob der das beste Gebot annehmen, ablehnen oder auf dessen Basis weiterverhandeln möchte.

Die gesamte Durchführung des Bieterverfahrens benötigt nur ca. 10-12 Wochen einschließlich aller notwendigen Verkaufsvorbereitungen, Marketing, Gebotsfrist, Nachbesichtigungen und Verhandlungen etc. Der spezielle Ablauf des Bieterverfahren, der - anders als beim herkömmlichen Angebot - einen künstlichen Mangel, eine gefühlte Verknappung, des Angebotes erzeugt und somit direkten Konkurenzdruck erzeugt, garantiert Gebote auf Marktpreisniveau.

Neben dem vergleichsweise extrem kurzen Durchführungszeitraum kann das private Bieterverfahren deutliche Vorteile gegenüber dem bekannten Angebot im Marketing bringen, was zu überdurchschnittlichen Resonenzen führt. Basis hierfür ist eine qualifizierte Werbung, die die Neugier und die Fantasien bei den Interessenten weckt.



Verbraucherinformation

Für Anbieter, Verkäufer und Vermieter, von Wohnimmobilien hat der ImmoVerlag in Zusammenarbeit mit bieterverfahren24.de eine spezielle Info-Broschüre zum Thema Bieterverfahren herausgegeben.

Die Broschüre ist ausschließlich beim Verlag erhältlich, der versand erfolgt gegen eine Schutzgebühr von € 5,-





Zu guter Letzt ...

Das Bieterverfahren ist ein äußerst effizientes und zuverlässiges Mittel zur schnellen und erfolgreichen Abwicklung privater Immobiliengeschäfte. Leider ist der Informationsgrad der Maklerschaft über dieses moderne Verfahren jedoch nicht selten nur sehr begrenzt - mit anderen Worten: es besteht häufig lediglich ein gesundes Halbwissen.

Die Folge: Es kommt zu vermeidbaren Fehlern, die den Erfolg gefährden.


Wer dies als Auftraggeber ausschließen will, sollte unbedingt zunächst selbst Informationen zu diesem Verfahren einholen und sich im Bedarfsfall grundsätzlich nur an solche Makler wenden, die das Bieterverfahren regelmäßig einsetzen und entsprechende Erfolge nachweisen können - Selbstvermarkter auf den Profititel "bieterverfahren - das alternative marketinginstrument für die gewerbliche immobilienvermarktung" zurückgreifen.

Bieterverfahren? Was ist das?

Eine kleine Anekdote aus dem Maklerleben soll Ihnen verdeutlichen, was es damit sich aufsich hat und wann der Einsatz dieses Verfahren sinnvoll ist.

 Eine Geschichte über ein erfolgreiches Bieterverfahren und über den Sinn und Unsinn von Wertgutachten.

 Insgesamt sechs Jahre hat der Verkauf schließlich gedauert, das man dennoch in diesem Zusammenhang von einem erfolgreichen Prpjekt sprechen kann, hängt mit den besonderen Umständen der Immobilien zusammen. Ein Herrenhaus aus dem Jahre 1904 sollte verkauft werden. Eine Fabrikantenvilla, die, abgeehen von einem Bad und einer Heizung aus den 70er Jahren, nahezu ursprünglich belassen wurde. Die Auftraggeber eine Erbengemeinschaft beauftragten zunächst einen vereidigten Sachverständigen mit der Wertermittlung. Die Villa sollte mit insgesamt 9.000 m² Grundstück 1,1 Millionen Euro einbringen, so hatte es der Gutachter errechnet. Man einigte sich auf einen Angebotspreis von 1.000.000 Euro, wohlwissend dass der Käufer nochmals rund 150.000 Euro in diese Immobilie investieren muss. So gingen die Monate ins Land, aber kein ernsthaftes Kaufangebot. Nach längerer Zeit wurde der Angebotspreis auf 790.000 Euro abgesenkt, aber ohne Erfolg. Die Maklerin behielt den Auftrag auf Grund des hervorragenden Vertrauensverhältnisses zwischen Makler und Auftraggeber. Dann erfuhr die Maklerin von dem Bieterverfahren und erläuterte den Eigentümer das Verfahren und diese erklärten Ihr Einverständnis. So wurden alle Personen, die sich bislang für die Villa interessiert hatten, persönlich eingeladen das Objekt noch einmal zu besichtigen. Am Tag des Bieterverfahrens erschienen 33 Parteien, welches zur Abgabe von drei Geboten führte. Im ersten Fall fehlte den Bietern das "nötige Kleingeld", das zweite Gebot mit 200.000 Euro war zu niedrig, während das Dritte - ein Angebot eines Investors - in Höhe von 390.000 Euro überraschenderweise die Zustimmung der Eigentümer fand. Die Gesellschafterversammlung des Investors lehnte den Kauf der Immobilien allerdings ab, so dass ein Kaufvertrag nicht zustande kam. Sechs Monate nach dem Ereignis ging die Maklerin mit einem neuen Angebotspreis von 390.000 Euro erneut an den Markt. Diesmal in der konventionellen Vermarktung wurde dann endlich der Käufer gefunden.

Interessant ist, dass hier der Erfolg nur unmittelbar durch das Bieterverfahren eingetreten ist. Obwohl die Vermarktung zum Höchstgebot keinen Käufer zutage gefördert hat, haben die Eigentümer gelernt, was ein am Markt erzielbarer Preis ist. Wertgutachten entpuppten sich als Fetisch der Immobilienbranche. Wer ein Objekt nicht verkaufen will, aber dessen Wert kennen muss, der wendet sich an einen Sachverständigen. wer verkaufen will, der fragt den Markt. Alles andere ist so als würde man versuchen, mittels Tabellen und Berechnungen das Wetter zu ermitteln und sich gleichzeitig weigern, einfach aus dem Fenster zu schauen.

 Zur Ehrenrettung der Sachverständigen (der Verfasser ist ebenfalls Sachverständiger) muss gesagt werden, dass es bei sogenannten "Liebhaber-Objekten" in strukturschwachen Gebieten, extrem schwierig ist in einem Verkehrswert-Gutachten den Marktwert zu ermitteln bzw. den aktuellen Markt vorherzusehen... Bei tausend anderen gängigen Immobilientypen und als normal anzusehen Marktsituationen sind die Gutachten der Sachverständigen ein hervorragendes Mittel zur Marktwertermittlung!!!! Stand: 10.06.2008

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